Mediationsbeispiele

 

Konflikt Wohnen

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft, bestehend aus sechs Parteien, kommt es zu einer erbitterten Auseinandersetzung. Es geht um einen Antrag, mit dem die Umgestaltung des gemeinschaftlich genutzten Wasch-und Trockenraumes im Keller beschlossen werden soll.
Die Positionen stehen sich scheinbar unversöhnlich gegenüber.
Im Rahmen eines Mediationsverfahrens werden die Interessen der einzelnen Bewohner an der Nutzung des Raumes deutlich, die in der hitzigen Diskussion nicht geäußert, bzw. nicht wahrgenommen worden waren. Letztlich erreichen die Eigentümer, geleitet durch die Mediatorin, eine Einigung, die alle zufrieden stellt. Es kehrt wieder Ruhe im Haus ein.

Konflikt Sport

Eine Profisportlerin äußert sich in einem Interview herablassend über die Arbeit ihrer Trainerin. Daraufhin kommt es zu einer Lagerbildung innerhalb der Mannschaft für bzw. gegen die Trainerin. Die Auseinandersetzung durchzieht die Medien. In den folgenden Interviews werfen sich Trainerin und Vereinsführung wechselseitig Versagen vor. Die Nerven aller Beteiligter liegen blank, zudem die Mannschaft im Abstiegskampf steht.
In dieser Situation ist ein geordneter Trainingsbetrieb nicht mehr möglich, so dass die sportlichen Leistungen bald zu wünschen übrig lassen.
Innerhalb des vertraulichen Mediationsverfahrens treten die Sichtweisen von allen Beteiligten zu Tage. Letztlich kommt es einvernehmlich zu einer vereinsinternen Maßnahme, die zunächst bis zum Ende der Saison befristet ist. Eine gemeinsame Presseerklärung beendet diesen Konflikt.

Konflikt Gesellschaft

Zwei Gartenbau-Ingenieure gründen eine GbR, die nach gutem Start nach zwei Jahren in eine GmbH umgewandelt wird. Nach wie vor halten beide einen Gesellschaftsanteil von je 50 Prozent.
Einer der Gesellschafter gründet nach einigen Jahren eine Familie und bezieht ein eigenes Haus, der andere bleibt Single und reist viel. Das Unternehmen gerät in eine wirtschaftliche Schieflage, so dass beide Gesellschafter eine neue Strategie entwickeln müssen, um den Fortbestand ihrer Firma zu sichern. Auf Grund der unterschiedlichen Lebenssituationen gelingt dies nicht. Der Streit eskaliert, die beiden ehemaligen Freunde gehen sich aus dem Weg und blockieren sich damit gegenseitig. Die Banken machen Druck; es droht die Zahlungsunfähigkeit und damit das Ende der beruflichen Existenz. Das auf Anraten des Firmenanwalts durchgeführte Mediationsverfahren bringt zunächst verloren gegangenes Vertrauen zurück, so dass es gelingt, wieder „an einem Strang zu ziehen“. Das Verfahren endet mit einem Gesellschaftsbeschluss, wonach Vertriebsstrukturen nach einem genauen Zeit- und Maßnahmenplan modernisiert werden sollen. Auch zum zukünftigen Umgang der Gesellschafter untereinander werden verbindliche Absprachen getroffen.

Konflikt Erbe

Die Mutter vererbt ein Einfamilienhaus an drei Geschwister. Alle drei befinden sich auf Grund ihres Alters und beruflichen Ausbildung in völlig unterschiedlichen Lebenssituationen.
Sie können sich nicht einigen, was sie mit dem Haus anfangen wollen. Als einer der Erben dem anderen vorwirft, keinen Wert auf das Bewahren des Familienheimes zu legen, brechen lange zurückliegende familiäre Konflikte wieder auf. Schließlich „kämpft“ jeder gegen jeden.
Die Anwälte haben das Wort. Keiner kümmert sich um das Haus, es verwahrlost und verliert erheblich an Wert. Die Einsicht, dass sich keiner gegen den anderen durchsetzen kann, führt schließlich zur Einleitung eines Mediationsverfahrens, in dem auch ein Blick zurück auf die frühere familiäre Situation geworfen werden darf. Nach sechs Sitzungen finden die Konfliktbeteiligten eine alle Interessen gerecht werdende Lösung für den Umgang mit dem ererbten Hausvermögen. Der Familienfrieden ist wieder hergestellt.

Konflikt Beziehung

Ein unverheiratetes Pärchen kauft ein altes Pfarrhaus im ländlichen Umfeld. Beide werden als hälftige Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. Sie beginnen mit Umbau- und Modernisierungsarbeiten und nehmen ein größeres Bankdarlehen in Anspruch. Noch während der Umbauphase kommt es zu erbitterten Auseinandersetzungen. Die Beziehung zerbricht; man redet nicht mehr miteinander. Er zieht aus und verlangt Mietzahlungen für das jetzt von ihr alleine genutzte Haus. Die Kreditverbindlichkeiten werden nicht mehr bedient; der Umbau stockt. Schließlich stellt die Bank das Darlehen fällig. Das nun „unfertige“ Haus droht für einen geringen Erlös zwangsversteigert zu werden. In diesem Fall würden alle Beteiligten, auch die Bank, verlieren. Auf deren Betreiben wird ein Mediationsverfahren durchgeführt.
In vertraulichen Sitzungen werden auch die erlittenen emotionalen Verletzungen angesprochen und dadurch ein besseres gegenseitiges Verstehen erzielt. Das nach mehreren Wochen erzielte Mediationsergebnis wird letztlich auch von der Bank mit getragen, so dass die Beziehung auch in finanzieller Hinsicht ohne weiteren Nerven- und Kostenaufwand beendet werden kann.